Servicepartner

Flucht- und Rettungspläne und Hotel-Zimmerpläne

Flucht- und Rettungsplan nach DIN-ISO 23601

Flucht- und Rettungspläne sind Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Sie dienen im Gebäude anwesenden Personen als Orientierungshilfe, wenn es darum geht, das Gebäude über die vorhandenen Flucht- und Rettungswege zügig zu verlassen.

Bei der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen müssen vorgegebene Normen und Richtlinien eingehalten werden. Wir als Brandschutzunternehmen kennen uns mit allen geltenden Normen und Richtlinien für Flucht- und Rettungspläne bestens aus und erstellen für Sie Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 oder aktualisieren die vorhandenen Pläne. Nehmen Sie Kontakt auf und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.

Wann sind Flucht- und Rettungspläne bzw. Zimmerpläne erforderlich?

Flucht- und Rettungspläne können im Gefahrenfall Leben retten. Sie sind im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes ein wichtiges Instrument, um die Sicherheit der in einem Gebäude befindlichen Personen deutlich zu erhöhen. Vorgeschrieben sind Flucht- und Rettungspläne für folgende Einrichtungen:

In Unternehmen und an Arbeitsstätten

Für Unternehmen und Arbeitsstätten wird die Notwendigkeit von Flucht- und Rettungsplänen in den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR) geregelt:

„Der Arbeitgeber hat für die Bereiche in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, in denen dies die Lage, die Ausdehnung und die Art der Benutzung der Arbeitsstätte erfordern.“

Flucht- und Rettungspläne

Nach ASR A2.3 ist dann u.a. der Fall

  • bei unübersichtlicher Flucht- und Rettungswegführung (z. B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, gewinkelte oder von den normalen Verkehrswegen abweichende Wegführung)
  • bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen (z. B. Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr)
  • in Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung (z. B. Räume nach Punkt 5 (2) c) bis f)), wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z. B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung).

Auch die DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ geht explizit auf die Notwendigkeit von Flucht- und Rettungsplänen in Unternehmen ein und nennt Beispiele für Unternehmen, in denen Flucht- und Rettungspläne vorhanden sein müssen:

„In Unternehmen, deren Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung es erfordern, ist ein Flucht- und Rettungsplan zu erstellen. Dazu gehören z.B. Unternehmen mit großer räumlicher Ausdehnung oder mit weitläufigen Produktionsstätten, große Bürogebäude oder Gebäude mit unübersichtlichen Gängen, Treppen und Verkehrswegen, Unternehmen, in denen sich regelmäßig eine große Anzahl von Personen, Betriebsfremde oder Personen mit eingeschränkter Mobilität aufhalten sowie Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen, wie Raffinerien, Betriebe der chemischen Industrie und Laboratorien. Dazu zählen auch Schulen und Kindertageseinrichtungen mit Schul- und Kindergartenkindern.“

Öffentliche Einrichtungen wie Behörden, Schulen, Kindertagesstätten oder Pflegeheime sind ebenfalls Arbeitsstätten und gehören daher auch zu den Orten, an denen Flucht- und Rettungspläne notwendig sind.

Zimmerpläne in Hotels und Pensionen

Auch Hotels, Pensionen und weitere Beherbergungsstätten sind in der Regel verpflichtet, Flucht- und Rettungspläne auszuhängen. Abgesehen davon, dass es sich hier ebenfalls um Arbeitsstätten handelt und daher die schon genannten Regeln und Richtlinien gelten, geht die Notwendigkeit von Flucht- und Rettungsplänen aus der Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (MBeVo) hervor. Diese legt fest, dass in jedem Gästezimmer entsprechende Zimmerpläne, ggf. auch mehrsprachig, vorhanden sein müssen:

„In jedem Beherbergungsraum sind an dessen Ausgang ein Rettungswegplan und Hinweise zum Verhalten bei einem Brand anzubringen. Die Hinweise müssen auch in den Fremdsprachen, die der Herkunft der üblichen Gäste Rechnung tragen, abgefasst sein.“

Zimmerpläne für Hotels

Flucht- und Rettungsplan nach DIN-ISO 23601 – Inhalte und Ausführung

Ein Flucht- und Rettungsplan enthält folgende Informationen:

  • Überschrift „Flucht- und Rettungsplan“
  • Detailplan mit der Darstellung von Fluchtwegen, Notausgängen, Brandbekämpfungseinrichtungen, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Standortanzeige
  • Übersichtsplan des Gebäudes mit Sammelstelle
  • Vorgaben zum Verhalten im Brandfall
  • Legende mit Erklärung aller verwendeten Zeichen, ggf. mehrsprachig

In der Gestaltung muss der Flucht- und Rettungsplan den Vorgaben der DIN-ISO 23601 folgen, das betrifft Farben, Maßstab und Größe genauso wie die verwendeten Symbole und Piktogramme.

Wo müssen Flucht- und Rettungspläne angebracht werden?

Flucht- und Rettungspläne müssen gut sichtbar an zentralen Orten im Bereich des Fluchtwegs angebracht sein. Solche Orte sind z.B. die Hauptzugänge, Aufzüge und Treppenhäuser, Kreuzungspunkte von Fluchtwegen, Pausenräume und alle anderen Orte, an denen sich häufig Personen aufhalten.

Die Pläne sollten in einer Höhe von etwa 1,65m über dem Standpunkt des Betrachters angebracht und gut ausgeleuchtet werden. Auf dem Fluchtplan weist eine eingezeichnete Standortnadel die genaue Position des Plans aus. Wichtig bei der Anbringung ist, dass sich Lese- und tatsächliche Blickrichtung decken.

Wer erstellt Flucht- und Rettungspläne / Zimmerpläne für Hotels?

Flucht- und Rettungspläne müssen normgerecht nach DIN ISO 23601 erstellt werden, daher sollte die erstellende Person diese Norm bestens kennen. Hilfreich ist zudem, wenn die erstellende Person über einschlägiges Wissen rund um das Thema Brandschutz verfügt und eine entsprechende Qualifikation, wie z. B. die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten, nachweisen kann. Als Brandschutzunternehmen verfügen wir über umfangreiche Erfahrung, kennen uns bestens mit allen geltenden Normen und Richtlinien zum Thema Brandschutz aus und können Ihnen daher die normgerechte Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen sowie Zimmerplänen für Hotels anbieten.

Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen bzw. Zimmerplänen für Hotels und Beherbergungsstätten machen – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Flucht- und Rettungspläne erstellen lassen

Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen

Der Unternehmer bzw. Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Flucht- und Rettungspläne stets aktuell und auf dem neuesten Stand sind. Bei baulichen Veränderungen sowie Änderungen der Sicherheitsausstattung (Löscheinrichtungen, Erste-Hilfe-Einrichtungen) müssen diese unverzüglich in die Pläne eingearbeitet werden. Zudem sollten Flucht- und Rettungspläne regelmäßig auf ihre Aktualität überprüft und ggf. angepasst werden. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Überprüfung

Weitere Leistungen: Feuerwehrpläne, Feuerwehrlaufkarten, Brandschutzordnung

Wir erstellen nicht nur Flucht- und Rettungspläne sowie Zimmerpläne für Hotels, sondern bieten auch die Erstellung von Feuerwehrplänen und Feuerwehrlaufkarten, RWA-Gruppenplänen sowie die Erstellung Ihrer Brandschutzordnung Teile A, B, C an. Wenn Sie noch Fragen zu unserem Angebot haben, nehmen Sie gerne Kontakt auf.